Antrag Jahresorden    (bitte auf den Computer downloaden dann kann der Antrag auch digital Unterschrieben und als Mail versendet werden) 
Jahresorden des Festausschuss Rheinbacher Karneval e.V.
 
Der Jahresorden des FRK e.V. wurde 1981 gestiftet und 1982 erstmals verliehen.
 
Verleihungsbedingungen
Mit Jahresorden des FRK e.V. werden besondere Verdienste um die Förderung des karnevalistischen Brauchtums geehrt.
Die Verleihung erfolgt an Mitglieder der regionalen Karnevalvereine der Stadt Rheinbach, die sich für den Erhalt der närrischen Tradition in ganz außergewöhnlicher Weise eingesetzt oder sich durch ihre Tätigkeit hervorragende und langjährige Verdienste erworben haben.
Über die Wertigkeit der Verdienste entscheidet der Vorstand des FRK e.V..
 
Der Jahresorden des FRK e.V. wird jährlich einmal verliehen.
 
Die Genehmigung oder Ablehnung des Ordens durch den Vorstand des FRK e.V. bedarf keiner Begründung.
 
 
Die Verleihung
Die Verleihung des Ordens erfolgt durch den Vorsitzenden des FRK e.V..
 
Sie erfolgt unter gleichzeitiger Aushändigung einer Urkunde, die ebenfalls die Jahreszahl der Verleihung enthält sowie einem Reversorden.
 
Der Jahresorden des FRK e.V. ist personengebunden und darf nur von der in der Urkunde bezeichneten Person getragen werden.
 
Über die Verleihung des Ordens führt der FRK e.V. einen Nachweis.
 
Die Kosten der Ordensbeschaffung trägt der FRK e.V..
 
Antragstellung
Zur Antragstellung an den Vorstand des FRK e.V. sind die Karnevalvereine der Kernstadt Rheinbach sowie der umliegenden Ortschaften berechtigt.
 
Jeder Antragsberechtigte Verein kann jährlich nur einen Antrag stellen.
 
Der Antrag muss bis zum 30.08. eines Jahres schriftlich eingereicht und mit ausführlicher Begründung sowie den erforderlichen Daten versehen sein.
 
 
Aberkennung
Das Recht den Orden zu tragen, kann aberkannt werden, wenn der Träger des Ordens sich nach der Verleihung durch Wort oder Tat schädigend gegen den Karneval oder durch sonstiges unehrenhaftes Verhalten sich des Ordens als unwürdig erweist.
 
 
Diese Ordnung tritt ab dem 13.07.2018 in Kraft.

 
Anmerkung
 

Durch die Mitgliederversammlung am 13.07.2018 wurde beschlossen, dass bisherige Rotationsverfahren der Vergabe einzustellen, um den Orden wirklich an Personen
die sich um das Brauchtum verdient gemacht haben zu verleihen. 

Der Stichtag für die Vorlage der Anträge ist der 30.08. des jeweiligen Jahres.

 


 
letzte Änderung: 02.09.2019